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Downloads und Links für Betreiber und Prüfer

KRITIS-Nachweise kompakt

Die wichtigsten Downloads für KRITIS-Betreiber und Prüfer zum Thema Nachweise

Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung
(Version 1.0, Stand 26. September 2022)

Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG, Version 1.2
(Version 1.2, Stand 12. Mai 2023)

Formular KI (Angaben zur geprüften Kritischen Infrastruktur und zur Ansprechperson)
(Stand 2. Mai 2023)

Formular P (Angaben zur Prüfung)
(Stand 5. Juli 2023)

Anforderungen nach § 8a Absatz 5 BSIG
(Version 1.0, Stand 08. Mai 2023)

Anforderungen an die Nachweisführung bei der Anlagenkategorie "Rechenzentrum"
(Stand 22. April 2020)

Vorlage für eine Mängelliste im MS-Excel-Format
(Version 1.3, Stand 12. Juni 2023)

Anleitung zur Mängel-Dokumentation in der Mängelliste
(Version 1.0, Stand 19. Februar 2024)

Vorlage für einen Prüfplan im MS-Excel-Format
(Stand 12. Mai 2023)

FAQ zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG
(Stand Juli 2022)

FAQ zu Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) als Prüfgrundlage
(Stand Oktober 2021)

FAQ zu an Dritte ausgelagerten Dienstleistungen und zu Ausnahmeregelungen des § 8d BSIG
(Stand Oktober 2021)

FAQ und Checkliste zur Erbringung von Nachweisen
(Stand 10. Mai 2023)

Gesetze/Verordnungen

Registrierung und Meldung

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Schlüssel nur für die darin enthaltene E-Mail-Adresse zu verwenden sind!

Anforderungen an KRITIS gemäß § 8a Absatz 1 BSIG

Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) gemäß § 8a Absatz 2 BSIG

Nachweise

Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG

Gerne nehmen wir Ihre Nachweis-Unterlagen in elektronischer Form per verschlüsselter E-Mail entgegen. Zur Verschlüsselung verwenden Sie bitte das S/MIME-Zertifikat oder den öffentlichen PGP-Schlüssel des KRITIS-Büros. Beides wird im Abschnitt "Registrierung und Meldung" bereitgestellt. Darüber hinaus ist die Übermittlung per De-Mail möglich (De-Mail-Adresse des BSI: de-mail@bsi-bund.de-mail.de).

Anforderungen gemäß § 8a Absatz 5 BSIG

Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren

Anforderungen für Rechenzentren

  • Anforderungen an die Nachweisführung bei der Anlagenkategorie "Rechenzentrum"

    Mit dem vorliegenden Dokument macht das BSI von der gesetzlichen Regelung gemäß § 8a Absatz 5 BSIG Gebrauch und legt Anforderungen zur Umsetzung der Nachweisführung nach § 8a Absatz 3 BSIG hinsichtlich der Validierung und Darstellung des Geltungsbereichs für Betreiber Kritischer Infrastrukturen der Anlagenkategorie 2.1.1 Rechenzentrum gemäß Anhang 4 Teil 3 BSI-KritisV fest. Betroffene Betreiber und die Verbände der Betreiber von Rechenzentren (Housing) hatten im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme.

Nachweise gemäß § 11 Absatz 1f EnWG

für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und von solchen Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten