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eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste

Ab dem 01.07.2016 können in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und im EWR Vertrauensdienste nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, kurz eIDAS-Verordnung, angeboten werden. Neben einer Neuregelung elektronischer Signaturen zählen dazu auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate.

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste". Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen.

Als EU-Verordnung ist diese unmittelbar geltendes Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.

Das BSI hat am Entstehungsprozess der eIDAS-Verordnung mitgewirkt und beteiligt sich mit seiner Fachkenntnis an der weiteren Ausgestaltung und technischen Umsetzung in allen Bereichen. Dazu vertritt es Deutschland in den entsprechenden Fachgremien der Europäischen Union, gestaltet grundlegende europäische Standards mit und unterstützt in Umsetzungsprojekten wie z. B. e-SENS.