Die Lauschabwehr-Prüfgruppen des BSI sind originär zuständig für Prüfungen, die den staatlichen Geheimschutz betreffen. Dieser umfasst Behörden und Industrie-Unternehmen, die der Geheimschutzbetreuung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie unterliegen.
Aufgrund des erheblich gestiegenen Prüfbedarfs im Bereich des staatlichen Geheimschutzes und knapper Personalressourcen ist es nur in Ausnahmefällen möglich, gegen Kostenerstattung auch für andere Unternehmen der Privatwirtschaft tätig zu werden.
Wirksamer Abhörschutz kann nur durch die Kombination mehrerer Schutzmaßnahmen erzielt werden. Diese sind
Zugangskontrolle
Nicht vertrauenswürdige Personen dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in dem zu schützenden Raum aufhalten. Dieses kann erreicht werden, indem die Räume bei Nicht-Benutzung verschlossen und mit einer Einbruchmeldeanlage überwacht werden. Nicht vertrauenswürdige Personen sind für die gesamte Dauer des Aufenthaltes in dem Raum zu begleiten.
Allerdings bietet diese Maßnahme unter Umständen keinen Schutz gegen Innentäter.
Bauliche Schutzmaßnahmen
Die baulichen Schutzmaßnahmen zielen darauf ab
einem Angreifer möglichst wenig Gelegenheiten zum Verstecken und Installieren von Abhöranlagen zu bieten,
eine möglichst hohe akustische Schalldämmung zu erzielen, damit Gespräche von außen nicht mitgehört werden können,
elektronische Lauschabwehr-Prüfmaßnahmen möglichst effektiv und zuverlässig durchführen zu können.
Diese Maßnahmen erschweren es auch dem Innentäter, eine Abhöranlage zu installieren bzw. längere Zeit unentdeckt zu betreiben.
Im Behördenbereich kommt ein detaillierter Anforderungskatalog zur Anwendung, in dem die konkreten baulichen Maßnahmen aufgeführt sind. Der vollständige Katalog wird aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht.
Regelmäßige Lauschabwehr-Überprüfungen
Bei diesen Prüfungen wird der abhörgeschützte Raum visuell und mit Spezialinstrumenten auf das Vorhandensein von Abhöranlagen untersucht. Eine solche Überprüfung erstreckt sich auf den Raum, die Installation und die gesamte Innenausstattung und setzt daher das Einverständnis des Raumnutzers voraus. Sie dauert, abhängig von der Größe und Ausstattung des Raumes, ein bis zwei Tage. Diese Lauschabwehrprüfung stellt den momentanen Ist-Zustand des Raumes fest, ein dauerhafter Abhörschutz ist daher nur in Verbindung mit einer wirksamen Zugangskontrolle und der Beaufsichtigung von Fremdpersonal gegeben.
Schutzmaßnahmen an der Telekommunikations-Anlage
Auch die Telekommunikations-Anlage kann durch bestimmte Einstellungen in der Anlagen-Konfiguration zum Abhören von Raum- oder Telefongesprächen missbraucht werden.
In Deutschland gibt es eine Reihe von Unternehmen, die Lauschabwehr-Prüfungen anbieten. Das BSI kann jedoch keine Empfehlung hinsichtlich der Qualität der angebotenen Dienstleistung aussprechen.