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Welche Pflichten bestehen für den Einbau eines intelligenten Messsystem?

Messstellenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh bzw. mit einer Einspeiseleistung von über 7 kW mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Bei einem Stromverbrauch von weniger als 6.000 kWh Jahresstromverbrauch oder einer geringeren Einspeiseleistung ist der Einbau optional und die Entscheidung über einen Einbau liegt beim grundzuständigen Messstellebetreiber.

Für die Umrüstung der verpflichtend auszustattenden Messstellen ist im Gesetz eine verbindliche Frist genannt, so dass spätestens bis zum Jahr 2032 jeder Haushalt mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein muss.