00:00:00.120 --> 00:00:03.320
Ist Ihr Antrag für
das IT-Sicherheitskennzeichen vollständig

00:00:03.320 --> 00:00:04.320
bei uns eingegangen,

00:00:04.320 --> 00:00:07.320
beginnt die Plausibilitätsprüfung durch das BSI.

00:00:07.480 --> 00:00:10.480
Das BSI führt dabei
keine technische Prüfung durch,

00:00:10.600 --> 00:00:11.880
sondern prüft ihre Angaben

00:00:11.880 --> 00:00:15.440
und eingereichten Unterlagen
auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit.

00:00:16.200 --> 00:00:19.200
Zum Beispiel
Ihr Vorgehen bei der Konformitätsprüfung

00:00:19.560 --> 00:00:22.240
und einige technische Angaben zum Produkt

00:00:22.240 --> 00:00:25.960
oder ob dem BSI Sicherheitslücken
oder Schwachstellen bekannt sind.

00:00:26.440 --> 00:00:27.160
Das BSI

00:00:27.160 --> 00:00:31.480
trifft die Entscheidung über das Ergebnis
der Plausibilitätsprüfung. Und die Kosten?

00:00:31.920 --> 00:00:32.480
Die liegen

00:00:32.480 --> 00:00:34.160
im niedrigen vierstelligen Bereich

00:00:34.160 --> 00:00:37.160
und werden vor der Erteilung
ihres Kennzeichens abgerechnet.

00:00:37.760 --> 00:00:40.680
Sobald die Kosten beglichen sind,
erteilen wir Ihnen

00:00:40.680 --> 00:00:43.680
das IT-Sicherheitskennzeichen
per Bescheid.

00:00:45.120 --> 00:00:48.040
Gerne auch mit öffentlichkeitswirksamer
Kommunikation.