Laufzeit von IT-Sicherheitskennzeichen in der Produktkategorie „Smarte Verbrauchergeräte“ geändert
Datum 21.02.2025
Mit Allgemeinverfügung vom 4. Februar 2025 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Laufzeit für IT-Sicherheitskennzeichen in der Produktkategorie „Smarte Verbrauchergeräte“ geändert.
Die Regellaufzeit wird demnach von zwei auf fünf Jahre angehoben, um eine Harmonisierung mit den Bestimmungen der Cyberresilienz-Verordnung (CRA) zu erreichen. Dieser sieht einen regelmäßigen Mindestsupportzeitraum von fünf Jahren vor.
Die Cyberresilienz-Verordnung wird ab 2027 verpflichtende Cybersicherheitsanforderungen für den europäischen Binnenmarkt durchsetzen und erfasst zugleich den Anwendungsbereich der Produktkategorie „Smarte Verbrauchergeräte“ des freiwilligen IT-Sicherheitskennzeichens, weshalb durch das BSI auf einen bestmöglichen Gleichlauf hingewirkt wird.
Die entsprechende Änderungsverfügung wurde am 12. Februar 2025 im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Rückfragen beantwortet das BSI gerne unter it-sicherheitskennzeichen@bsi.bund.de.