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Sicherheitsanforderungen der Produktkategorie Breitbandrouter geändert

Datum 05.11.2024

Mit Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2024 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Sicherheitsanforderungen für die Produktkategorie „Breitbandrouter“ des freiwilligen IT-Sicherheitskennzeichens (§ 9c BSIG) geändert.

Demnach wird die Technische Richtlinie "Secure Broadband Router" (BSI TR-03148) nebst zugehöriger Testspezifikation (BSI TR-03148-P) schrittweise durch die ETSI TS 103 848 „Cyber Security for Home Gateways“ mit zugehöriger Testspezifikation (ETSI TS 103 928) abgelöst.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wird hiermit bekanntgegeben.

Wichtiger Hinweis für Hersteller: Wenn Ihnen bereits ein IT-Sicherheitskennzeichen in der Produktkategorie "Breitbandrouter" erteilt wurde, müssen Sie bis spätestens 11. September 2026 eine aktualisierte Herstellererklärung einreichen. Betroffene Hersteller werden durch das BSI informiert. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass erteilte IT-Sicherheitskennzeichen ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Herstellererklärung nicht auf die neue Prüfgrundlage aktualisiert wird.

Rückfragen beantwortet das zuständige Referat gerne unter it-sicherheitskennzeichen@bsi.bund.de.