Breitbandrouter: Neue Version der TR-03148 erfordert Aktualisierung bestehender Herstellererklärungen
Datum 16.01.2023
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat mit Allgemeinverfügung vom 29. November 2021 „Breitbandrouter“ als Produktkategorie des freiwilligen IT-Sicherheitskennzeichens (§ 9c BSIG) eingeführt.
Für diese Produktkategorie wurde die Technische Richtlinie "Secure Broadband Router" (BSI TR-03148) nebst zugehöriger Testspezifikation (BSI TR-03148-P) als maßgebliche IT-Sicherheitsanforderung bestimmt. Diese Sicherheitsanforderungen wurde auf eine neue und nunmehr für die Produktkategorie verbindliche Version 1.2 aktualisiert. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird hiermit bekanntgegeben.
Wichtiger Hinweis für Hersteller: Wenn Ihnen bereits ein IT-Sicherheitskennzeichen in der Produktkategorie "Breitbandrouter" erteilt wurde, müssen Sie bis spätestens 27. Februar 2023 eine aktualisierte Herstellererklärung einreichen. Betroffene Hersteller werden durch das BSI informiert. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass erteilte IT-Sicherheitskennzeichen ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Herstellererklärung nicht auf die nunmehr gültige Prüfgrundlage aktualisiert wird.
Rückfragen beantwortet das zuständige Referat unter it-sicherheitskennzeichen@bsi.bund.de gern.