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BSI TR-03161 "Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen"

Datum 15.04.2020

Technische Richtlinie BSI TR-03161
Gegenstand der Technischen Richtlinie
Nach § 33a Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) haben gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Versorgung mit sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen. Sie sind dazu bestimmt, die „Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen“ [SGBV33a]. Diese Technische Richtlinie wendet sich an Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen für mobile Endgeräte. Darüber hinaus kann sie als Richtlinie für mobile Anwendungen betrachtet werden, welche sensible Daten verarbeiten und speichern.