Der vorliegende Teil 2 der Technischen Richtlinie beschreibt die Sicherheitsanforderungen für den Einsatz kryptographischer Verfahren in hoheitlichen Dokumenten und eID-Dokumenten basierend auf Extended Access Control, zurzeit für den elektronischen Reisepass, den elektronischen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel, die eID-Karte für Unionsbürger, die Smart-eID, Änderungsaufkleber hoheitlicher Dokumente, VISA-Aufkleber und den Ankunftsnachweis.