In enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten am digitalen Antragsverfahren für hoheitliche Dokumente sowie Vertretern von Fotografen, Fotofachhändlern und Fotoautomatenherstellern wurde vom BSI eine Studie zur elektronischen Bildübermittlung an Pass- und Personalausweisbehörden erstellt.
Hintergrund für die Erstellung der Studie ist die mit der Novellierung des Personalausweisgesetzes zur Einführung des Personalausweises erstmals gesetzlich verankerte Möglichkeit, das Lichtbild des Antragsstellers elektronisch verschlüsselt und signiert durch Dritte in das digitale Antragsverfahren einzubringen, soweit diese Form der Übermittlung durch eine Technische Richtlinie des BSI vorgesehen ist.
Ziel der Studie ist es, im Vorfeld der Erstellung einer entsprechenden Technischen Richtlinie, zum einen die grundsätzliche Erfordernis der elektronischen Bildübermittlung sowie eventuelle positive Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand zu untersuchen, und zum anderen innovative Lösungsansätze zu beleuchten und geeignete technische Lösungen zu identifizieren.
Die Studie schließt mit einem Votum für geeignete technische Lösungen, welche in Form einer entsprechenden Technischen Richtlinie spezifiziert werden können.