Grundlage für die Durchführung der Pilotierung bildeten die Überlegungen zur elektronischen Übermittlung von Bildern aus dem Jahr 2012, welche in der [Studie] "Elektronische Bildübermittlung an Pass- und Personalausweisbehörden" zusammengefasst wurden. Nach der Veröffentlichung der Studie wurde unter Leitung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Mitwirkung verschiedener Fachverfahrenshersteller sowie De-Mail Diensteanbietern, Fotografen-Software-Herstellern und der IG Passfoto ein Proof-of-Concept (PoC) umgesetzt. Dieses PoC konnte auf der CeBIT 2013 erfolgreich unter Nutzung der produktiven De-Mail Infrastruktur und Fachverfahren präsentiert werden.
Ausgehend von den weitestgehend positiven Erfahrungen wurde im Anschluss vom BSI das [Eckpunktepapier] als erste Spezifikationsgrundlage erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Dieses sollte als Grundlage für die spätere Diskussion und anschließende Pilotierung mit Echtdaten in den Kommunen dienen. Technisch konnte das Szenario entsprechend dem [Eckpunktepapier] umgesetzt werden. Insgesamt wurden im Zeitraum der Pilotierung etwa 500 Bilder von Fotografen übermittelt und zur Beantragung eines Personalausweises in der Behörde verwendet.
Zur organisatorischen Vorbereitung und Abstimmung wurde zusätzlich ein [Pilotierungskonzept] erstellt,
welches wesentliche Rahmenbedingungen für die Pilotierung zusammenfasst.