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Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung

Datum 29.09.2022

Betreiber Kritischer Infrastrukturen haben die Verpflichtung, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen. Das BSIG benennt nach Umsetzung des 2. IT-Sicherheitsgesetzes im neuen § 8a Absatz 1a BSIG nun auch ausdrücklich den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SzA). Derartige Systeme stellen eine effektive Maßnahme zur (frühzeitigen) Erkennung von Cyber-Angriffen dar und unterstützen insbesondere die Schadensreduktion.

Ziel der vorliegenden Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung ist es, den Betreibern Kritischer Infrastrukturen sowie den prüfenden Stellen einen Anhaltspunkt für die individuelle Umsetzung und Prüfung der Vorkehrungen zu geben.

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