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Nachweisdokument P - Angaben zur Prüfung für Nachweise, bei denen das Ende der Prüfung nach dem 01.04.2025 liegt.

Datum 31.03.2025

Nachweisdokument P mit Angaben zur Prüfung

NEU: Nachweise können ab sofort über das MIP eingereicht werden.

Ab sofort können Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG und § 11 Absatz 1f EnWG digital und in reduziertem Umfang über das Ihnen bekannte Melde- und Informationsportal des BSI (MIP) eingereicht werden.

Die Benutzeranleitung KRITIS-Nachweiseinreichung erläutert detailliert die Einreichung von Nachweisen im MIP.

Dieses Formular ist bestimmt für Nachweise, bei denen das Ende der Prüfung nach dem 01.04.2025 liegt.

KRITIS-Nachweise, bei denen aber das Ende der Prüfung vor dem 01.04.2025 liegt, enthalten noch nicht die detailliertere Reife- und Umsetzungsgradbewertung im Rahmen der Nachweisprüfung (RUN)

Für Nachweise, bei denen das Ende der Prüfung vor dem 01.04.2025 liegt, verwenden Sie bitte das alte Nachweisformular.