Formular P* beinhaltet Angaben zur Durchführung der Prüfung sowie zum Prüfergebnis und aufgedeckten Sicherheitsmängeln.
NEU: Nachweise können ab sofort über das MIP eingereicht werden.
Ab sofort können Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG und § 11 Absatz 1f EnWG digital und in reduziertem Umfang über das Ihnen bekannte Melde- und Informationsportal des BSI (MIP) eingereicht werden.
Die Benutzeranleitung KRITIS-Nachweiseinreichung erläutert detailliert die Einreichung von Nachweisen im MIP.