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Anleitung zur Mängel-Dokumentation in der Mängelliste

Datum 19.02.2024

Die Mängelliste ist Teil der Nachweisdokumente gemäß § 8a Absatz 3 BSIG und muss als Anlage zu den Nachweisformularen vom KRITIS-Betreiber an das KRITIS-Büro des BSI übersendet werden. Diese Ausfüllhilfe soll KRITIS-Betreibern und prüfenden Stellen eine Anleitung zur ordnungsgemäßen Dokumentation von Sicherheitsmängeln geben, die im Rahmen einer Nachweisprüfung, oder deren Aufbauprüfungen, aufgedeckt wurden.