Aufruf zur Teilnahme an der 2. Pilotphase der „Beschleunigten Sicherheitszertifizierung“
Die Beschleunigte Sicherheitszertifizierung (BSZ) ist ein neuartiges Zertifizierungsverfahren. Der Kern des Verfahrens besteht aus Penetrations- und Konformitätstests durch eine kompetente Prüfstelle des BSI. Die Prüftätigkeiten haben im Schnitt den Umfang von 35 Personentagen. Details können der AIS B5 entnommen werden, die wir im Rahmen des unten genannten Informationspakets auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Bei der Beschleunigten Sicherheitszertifizierung eines Produktes muss der Gegenstand der Evaluierung grundsätzlich in einer beim Kunden häufig eingesetzten Konfiguration vorliegen.
Die BSZ wird derzeit im BSI aufgebaut. Nach einer Machbarkeitsstudie und einer ersten Pilotphase ist nun eine zweite Pilotphase geplant, die im Herbst/Winter 2020/2021 stattfinden soll. Hierzu sucht das BSI Hersteller, die bereit sind, an dieser zweiten Pilotphase teilzunehmen und fachlich geeignet sind. Bei bestandener Prüfung erhält der Hersteller ein Deutsches IT-Sicherheitszertifikat.
Um an der zweiten Pilotphase teilnehmen zu können, müssen die Produkte folgende Anforderungen erfüllen:
- Das Produkt muss auf dem deutschen Markt verfügbar sein und in Deutschland vertrieben werden
- Die Sicherheitsanforderungen der AIS B6 müssen erfüllt werden
- Es muss sich um ein netzwerkfähiges Produkt handeln
- Es sollte eine lokale Administration des Produktes möglich sein, z.B. über ein lokal ansprechbares Managementinterface
- Das Produkt sollte ohne eine zwingende Cloud-Anbindung genutzt werden können
- Wenn das Produkt über eine Cloud-Anbindung verfügt und darüber gesteuert werden kann, ist eine Simulationsumgebung für die Verbindungen bereitzustellen, um das Gerät lokal unabhängig von Diensten des Herstellers testen zu können
- Für die kryptographischen Routinen müssen Sie über den relevanten Quellcode verfügen oder möglichst weitestgehend belastbare Aussagen machen können
- Eine unverschlüsselte Version der Firmware sollte für die Evaluierung verfügbar sein
Folgender zeitlicher Ablauf ist geplant:
- Interessensbekundung/Bewerbung bis spätestens 4. August 2020
- Auswahl der Teilnehmer und Informationsgespräche im August 2020
- Ihre interne Vorbereitung und die Beauftragung einer der teilnehmenden Prüfstellen im Herbst 2020
- Durchführung des Pilotverfahrens im Spätherbst 2020/Winter 2021
Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die mögliche Kapazität der Pilotphase der BSZ, wird nach größter Überschneidung mit den Anforderungen ausgewählt.
Notwendige Unterlagen zur Interessensbekundung an der Teilnahme an der 2. Pilotphase:
- Eine Darstellung im Umfang einer DIN-A4-Seite über das Produkt, das in der zweiten Pilotphase evaluiert und, sofern die Prüfung positiv ausfällt, zertifiziert werden soll.
- Eine Erklärung, dass Sie über ausreichende personelle Ressourcen im Herbst/Winter 2020/2021 verfügen, um an dem Verfahren teilzunehmen.
- Eine kurze, ggf. tabellarische Übersicht, ob Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen. Falls sich bei ihrem Produkt Abweichungen zur AIS B6 ergeben sollten, bitte jeweils eine Erläuterung hinzufügen, warum sich diese Abweichungen für den Anwendungsfall nicht sicherheitskritisch auswirkten.
Die Frist zur Teilnahme endet am 4. August 2020, später eingesandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls können nur Beiträge berücksichtigt werden, die an das Postfach bsz@bsi.bund.de übersandt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Interessensbekundung noch nicht zu einer Teilnahme an der Pilotzertifizierung verpflichtet, dies würden wir (bei fachlicher Eignung) dann im August/September mit Ihnen final abstimmen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden wir Ihnen gerne ein Informationspaket einschließlich einer Liste mit potenziellen Ansprechpartnern bei derzeit interessierten Prüfstellen zu. Nehmen Sie dazu bitte mit Herrn Schmid (bsz@bsi.bund.de) Kontakt auf, der Ihnen die Unterlagen kurzfristig zusenden kann.
Hinweis:
Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind die Zertifizierungstätigkeiten ab der offiziellen Antragsstellung kostenpflichtig. Die Interessensbekundung und nachgelagerte Informationsgespräche (vor Antragstellung) sind kostenfrei. Bezüglich der Kosten der Prüfstellen nehmen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpartnern Kontakt auf.