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Beschwerdemanagement der NCCA

Zu den Aufgaben der aufsichtführenden NCCA gehört laut Verordnung (EU) 2019/881 (Cybersecurity Act, kurz: CSA) die Bearbeitung von Beschwerden. Laut Artikel 63 CSA haben natürliche und juristische Personen das Recht, Beschwerde bei den Ausstellern europäischer Cybersicherheitszertifikate einzulegen.

Beschwerden zu Zertifizierungsverfahren unter dem CSA können formlos per Post an folgende Stelle adressiert werden:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Abteilung SZ

Postfach 20 03 63
53133 Bonn

Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, Beschwerden an folgende E-Mailadresse zu richten:

beschwerde.ncca@bsi.bund.de

Für eine verschlüsselte Kommunikation verwenden Sie bitte das S/MIME-Zertifikat.

Gültigkeit:
21.03.2022 bis 22.03.2025
Fingerabdruck:
‎6e 2b a7 02 85 55 9a f0 b2 6b 3d 31 3e 5c 9b b5 56 bc 6e 65

Sofern die Beschwerde nach Prüfung berechtigt ist, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Beschwerdeführenden werden darüber informiert.

Sollte die aufsichtführende NCCA nach der Prüfung zum Ergebnis kommen, dass die Beschwerde ungerechtfertigt ist, so werden die Beschwerdeführenden auch hierüber unterrichtet.