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TR-03179-1 Central Bank Digital Currency

Digitales Zentralbankgeld ist elektronisches Geld, das ähnlich wie Bargeld von einer Zentralbank herausgegeben wird und von Endnutzerinnen und Endnutzern in digitalen Bezahlvorgängen eingesetzt werden kann. In der Eurozone beispielsweise hat im November 2023 die Untersuchungsphase zum „Digitalen Euro“ als digitales Zentralbankgeld begonnen.

Zielgruppe dieser Technischen Richtlinie sind unter anderem die Anbieter sowie Entwicklerinnen und Entwickler von CBDC-Bezahlsystemen, denen die TR als Leitfaden für eine sichere Implementierung gemäß dem Grundsatz „Security by Design“ dienen kann.

Teil 1: Backend-Systeme

Der erste Teil der Technischen Richtlinie behandelt die Anforderungen an die Hintergrundsysteme der CBDC-Infrastruktur, die von der zuständigen Zentralbank betrieben werden. Neben allgemeinen IT-Sicherheitsanforderungen, wie zu kryptografischen Verfahren, genutzten IT-Systemen und physischer Sicherheit, zählen dazu vor allem die für das Hintergrundsystem relevanten Vorgaben an die spezifischen Prozesse im gesamten CBDC-Lebenszyklus, von der Ausgabe durch die Zentralbank über Bezahlvorgänge und das Einspielen von Sicherheitsupdates bis hin zur sicheren Vernichtung. Besonderer Fokus liegt dabei auf Anforderungen zur Vermeidung von Fälschungen und Double Spending.

TR-03179-1: "Central Bank Digital Currency - Part 1: Requirements on backend systems" (v1.0)

Teil 2: Frontend-Systeme

Der zweite Teil der Technischen Richtlinie legt den Schwerpunkt auf die Frontend-Systeme, mit denen die Endnutzer interagieren.

TR-03179-2: "Central Bank Digital Currency - Part 2: Requirements on frontend systems" (in Vorbereitung)

Kontakt: cbdc@bsi.bund.de