Navigation und Service

BSI TR-03172 Portalverbund

Gegenstand der Technischen Richtlinie

Am 18. August 2017 ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, auch Onlinezugangsgesetz (OZG) genannt, in Kraft getreten. Das OZG verpflichtet Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale verfügbar zu machen. Diese Verwaltungsportale sollen zusätzlich zu einem interoperablen Portalverbund verknüpft werden, der es Nutzenden ermöglicht, von einem beliebigen Portal aus jede gewünschte elektronische Verwaltungsleistung zu erreichen und barrierefrei, medienbruchfrei und sicher in Anspruch zu nehmen. Die OZG-Umsetzung umfasst hierbei 575 unterschiedliche Leistungsbündel mit insgesamt über 6000 Verwaltungsleistungen.

Die Zuständigkeiten der Verwaltungsleistungen überdecken sämtliche föderale Ebenen: Bund, Länder und Kommunen. Um einen unnötigen Mehrfachaufwand durch eine parallele Digitalisierung derselben Verwaltungsleistung in mehreren Behörden zu vermeiden, werden im sogenannten Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) viele der Leistungen von Behörden mit der Möglichkeit zur Nachnutzung durch andere Behörden entwickelt und bereitgestellt. Damit diese vielfältige Landschaft an Lösungen interoperabel zusammenwirken kann, werden zentral bereitgestellte Komponenten und damit verbunden gemeinsame Standards und Schnittstellen genutzt.

Die Technische Richtlinie TR-03172 Portalverbund richtet sich an die Verantwortlichen für die Umsetzung von Bestandteilen des Portalverbunds und beschreibt Anforderungen an verschiedene Komponenten des Portalverbunds in einzelnen Teildokumenten.

BSI TR-03172 Portalverbund (Rahmendokument)

Das Dokument TR-03172 ist das Rahmendokument der Technischen Richtlinie. Es beschreibt grundlegende Sachverhalte, Rahmenbedingungen und die Aufteilung der Technischen Richtlinie. Es dient als erste Anlaufstelle zur schnellen Orientierung innerhalb der Technischen Richtlinie.

TR-03172 Portalverbund

BSI TR-03172-3 Onlinedienst

Die TR-03172-3 Onlinedienst beschreibt Anforderungen an webbasierte Onlinedienste zur Antragsstellung.

TR-03172-3 Onlinedienst

BSI TR-03172-4 Antragsrouting

Die TR-03172-4 Antragsrouting beschreibt Anforderungen an Dienste für Routing und Zustellung von Anträgen vom Onlinedienst an Fachverfahren.

TR-03172-4 Antragsrouting

Die BSI TR-03172 und ihre Teildokumente werden noch überarbeitet und liegen daher bisher nur in Ihrer Entwurfsfassung vor. Kommentierungen können bis zum 21. Juni 2024 mithilfe der Exceltabelle unter portalverbund@bsi.bund.de eingereicht werden.

TR-03172 Kommentierungsformular