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BSI TR-03171 Optisch verifizierbarer kryptographischer Schutz von Verwaltungsdokumenten (Digitale Siegel)

Die handschriftliche Unterschrift kann in vielen Bereichen schon seit langem durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Die mit der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO) EU-weit eingeführten qualifizierten Siegel, die einen elektronischen Herkunftsnachweis darstellen, verfügen über dieselben mathematischen Eigenschaften.

Mit fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signaturen oder Siegeln lässt sich die Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente jederzeit überprüfen, solange sie in der ursprünglichen Form elektronisch vorliegen. Sofern die Dokumente jedoch nur in Papierform vorliegen oder zum Beispiel auf einem mobilen Endgerät präsentiert werden, sind diese Integritätssicherungen nicht mehr prüfbar. Hierfür wurden optisch verifizierbare digitale Siegel entwickelt, die die wesentlichen Daten eines Nachweises in strukturierter Form und kryptographisch gesichert enthalten. Durch das Scannen eines digitalen Siegels (in Form eines Barcodes) wird ein elektronisches Dokument erzeugt, in das die mit einer Integritätssicherung versehenen Daten eingebunden sind. Sofern bei der Erstellung ein entsprechendes Zertifikat verwendet wurde, handelt es sich bei dem geschützten Datensatz um ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw. einem qualifizierten elektronischen Siegel versehenes Dokument.

Auf diese Weise lässt sich die Authentizität und Integrität eines Verwaltungsdokuments feststellen, etwa im Rahmen der Prüfung einer Genehmigung durch Mitarbeitende einer Ordnungsbehörde, ohne dass dazu ein Zugriff auf in einem Hintergrundsystem gespeicherte Informationen zum Vorgang notwendig wäre.

Das vorliegende Dokument beschreibt einen auf TR-03137-1 basierenden Standard zur Erzeugung digitaler Siegel auf Verwaltungsdokumenten.