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BSI TR-03146 Elektronische Bildübermittlung zur Beantragung hoheitlicher Dokumente (E-Bild hD)

Die elektronische Bildübermittlung erlaubt es Fotografen, digital aufgenommene Lichtbilder zum Zwecke der Beantragung eines Personalausweises via De-Mail an die für den Bürger zuständige Behörde zu senden. Auf diese Weise kann das Lichtbild des Antragsstellers elektronisch verschlüsselt und signiert von einem Dritten in das digitale Antragsverfahren eingebracht werden. Mit der Novellierung des Personalausweisgesetzes zur Einführung des neuen Personalausweises wurde diese Möglichkeit der elektronischen Bildübermittlung erstmals gesetzlich verankert.

Elektronische Bildübergabe Elektronische Bildübergabe
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Das in der Technischen Richtlinie spezifizierte Verfahren beruht auf den Überlegungen einer im Jahre 2012 vom BSI durchgeführten Studie, dem auf der CeBIT 2013 präsentierten Proof-of-Concept sowie den Ergebnissen der im Jahr 2014 durchgeführten Pilotierung des Verfahrens in den Städten Göttingen und Köln.

DokumentTitel
TR-03146 Technische Richtlinie 03146 Elektronische Bildübermittlung zur Beantragung hoheitlicher Dokumente (E-Bild hD) Version 1.0