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BSI TR-03127 eID-Dokumente basierend auf Extended Access Control, Version 1.40

Der Personalausweis und der Aufenthaltstitel enthalten seit 2010 bzw. 2011 einen kontaktlosen Chip als Sicherheitsmerkmal. Damit wurde – zusammen mit dem elektronischen Reisepass seit 2007 – eine Familie hoheitlicher elektronischer Dokumente geschaffen. Ergänzt wird diese Familie ab dem 01.11.2020 um eine eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums.

Diese Dokumente werden – soweit möglich – technisch identisch ausgestaltet. Ziel ist eine gemeinsame Infrastruktur für die hoheitliche Anwendung und zur sicheren Identifizierung als Grundlage für digitalisierte Geschäftsprozessen.

Der im Dokument integrierte Chip ist ein Sicherheitsmerkmal zur Erhöhung der Fälschungssicherheit. Außerdem bietet er die Möglichkeit der Aufnahme biometrischer Merkmale zur Erhöhung der Bindung zwischen Ausweis und Inhaber.

Darüber hinaus eröffnet er die Möglichkeit, das Dokument um eine Funktion zum gegenseitigen elektronischen Identitätsnachweis zu erweitern. Dieser elektronische Identitätsnachweis ist nach eIDAS für die grenzüberschreitende elektronische Identifizierung auf Vertrauensniveau hoch notifiziert. Er kann somit im gesamten europäischen Wirtschaftsraum zur sicheren Identifizierung eingesetzt werden.

Eine zusätzliche Anwendung des Dokuments ist eine Signaturanwendung zur Erzeugung qualifizierter Signaturen. Diese Anwendung wird erst vom Karteninhaber nachträglich bei Bedarf aktiviert.

In dieser Technischen Richtlinie werden die für diese Dokumente verwendeten Verfahren vorgestellt und auf die entsprechenden Spezifikationen verwiesen.

BSI TR-03127 - eID-Dokumente basierend auf Extended Access Control, Version 1.40

BSI TR-03127 - Architecture electronic Identity Card and electronic Resident Permit (informative translation version 1.13)