Gebührenverordnungen
Am 1. Oktober 2019 ist die "Besondere Gebührenverordnung des BMI für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (BMIBGebV)" in Kraft getreten. In der BMIBGebV sind die Gebührentatbestände des Ressorts zusammengefasst. Die das BSI betreffenden Gebührentatbestände sind unter Abschnitt 7 (BSI-Gesetz) und Abschnitt 8 (De-Mail-Gesetz) zu finden. Die BMIBGebV löst die bisherige BSI-Kostenverordnung und die De-Mail-Kostenverordnung ab.
Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
Die maßgeblichen Stundensätze, die Grundlage für die Ermittlung von Gebühren ‚nach Zeitaufwand‘ sind, ergeben sich aus der Allgemeinen Gebührenverordnung (AGebV).
Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV)
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/6627636