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Die elektronische Patientenakte – Meilenstein für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung

Ab dem 29. April 2025 steht die elektronische Patientenakte (ePA) nach einer Erprobungsphase in Modellregionen bundesweit für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Die Krankenkassen richten die ePA automatisch für ihre Versicherten ein. Die Versicherten haben jederzeit die Möglichkeit, der elektronischen Patientenakte zu widersprechen.

Die ePA bringt zahlreiche Vorteile für die Gesundheitsversorgung mit sich. Sie verbessert den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie anderen leistungserbringenden Institutionen im Gesundheitswesen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten effizienter und gezielter zu gestalten.

Wichtige Unterlagen wie Arztbriefe, Laborbefunde oder Medikationspläne werden sicher gespeichert und sind jederzeit verfügbar. Dabei bleibt der Datenschutz oberstes Gebot: Nur berechtigte Personen und Einrichtungen erhalten Zugriff und die Versicherten behalten stets die Kontrolle darüber, wer ihre Daten einsehen darf.

Mit der ePA wird ein großer Schritt hin zu einer modernen, vernetzten und patientenzentrierten Gesundheitsversorgung unternommen.

Ein Arzt hält eine digitale Patientenakte in den Händen.
Quelle: © ipopba / Adobe Stock

Nutzung der elektronischen Patientenakte

Die ePA ermöglicht es Versicherten jederzeit Einsicht in ihre Gesundheitsdaten zu nehmen, die sicher in der Akte abgelegt sind. Jede Krankenkasse stellt dafür eine App bereit, über die Versicherte ihre Daten einsehen und verwalten können. Über die App behalten Versicherte zudem die volle Kontrolle: Sie können nachvollziehen, wer Zugriff auf ihre Daten hat, Zugriffsrechte ändern oder einzelnen Institutionen den Zugriff verweigern. Zusätzlich können sie bei Bedarf eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter – etwa ein Familienmitglied, eine vertraute Person oder eine rechtliche Vertretung – für die Verwaltung der ePA ermächtigen.

Mit der ePA wird die Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten einfach, transparent und flexibel.

Datensicherheit der elektronischen Patientenakte

Die Sicherheit der Daten in der elektronischen Patientenakte ist durch eine umfassende Sicherheitsarchitektur gewährleistet. Die sensiblen Gesundheitsdaten werden verschlüsselt in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland gespeichert. In den leistungserbringenden Institutionen sorgen BSI-zertifizierte Konnektoren, Kartenterminals und Smartcards für einen sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur.

Versicherte melden sich über die ePA App mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder ihrem Personalausweis und der jeweils dazugehörigen PIN an. Diese Kombination gewährleistet, dass nur autorisierte Personen Zugriff über die App auf die Akte erhalten.

Der Datenaustausch mit den Servern der ePA erfolgt über verschlüsselte Kanäle. Dadurch wird sichergestellt, dass die Gesundheitsdaten während der Übertragung geschützt sind.

Mit diesem Sicherheitskonzept erfüllt die ePA die höchsten Sicherheitsanforderungen nach aktuellem Stand der Technik und bietet gleichzeitig eine moderne und verlässliche Grundlage für die digitale Gesundheitsversorgung.