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FAQ C5

Auf dieser Seite befinden sich FAQs rund um den Kriterienkatalog C5, C5-Testate, C5-Berichte und den Zusammenhang zu anderen Standards. Aufgrund der Aktualität und vermehrter Nachfragen, steht zu Beginn eine kurze Einordnung des Zusammenhangs zwischen C5, BSI und DigiG / § 393 SGB V.

C5 und DigiG / § 393 SGB V

Am 01. Juli 2024 trat der neue § 393 des SGB V für Cloud-Dienste in der Gesundheitsbranche in Kraft. In diesem wird unter anderem auch geregelt, dass für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen ein C5-Testat oder vergleichbare Testate oder Zertifikate erforderlich sind.

Die Auslegung des DigiG bzw. des § 393 SGB V obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Deshalb kann das BSI keine Fragen zur Rechtsauslegung des § 393 SGB V geben. Auch kann das BSI keine Aussage zu einer Gleichwertigkeit eines Testats oder einer Zertifizierung zum C5 im Sinne von § 393 (4) SGB V treffen.

Das BSI ist für die Erstellung und Weiterentwicklung des Kriterienkatalogs C5 zuständig, jedoch nicht in die Prüfung von Cloud-Diensten oder die Erstellung der C5-Testate involviert (siehe FAQ C5).

FAQ C5

Nachfolgend finden sich FAQs rund um den Kriterienkatalog C5. Diese sind in 4 Kategorien aufgeteilt: "FAQ Kriterienkatalog C5", "FAQ C5-Audit und C5-Testat", "FAQ Umgang mit C5-Testaten und Berichten" und "FAQ C5 und andere Standards". Dabei bildet die Reihenfolge der Fragen einen roten Faden und bauen inhaltlich aufeinander auf.

C5-Kriterienkatalog

C5-Audit und C5-Testat

Umgang mit C5-Testaten und Berichten

C5 und andere Standards