Herstellererklärung Produktkategorie Videokonferenzdienste

Herstellererklärung zur Produktkategorie Videokonferenzdienste
Mit seiner Herstellererklärung hat der Dienstanbieter folgende Punkte gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugesichert:
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Der Diensteanbieter sichert hiermit zu, dass der antragsgegenständliche Videokonferenzdienst auf die Einhaltung der DIN SPEC 27008 - „Basic Criteria Video Conferencing Services“ und nach Maßgabe der zugehörigen Anlage ( Videokonferenzdienste - Technische Spezifikation und Konformitätsprüfung (englisch)) geprüft wurde und zum Zeitpunkt der Antragstellung alle zwingenden Anforderungen erfüllt und diese für die Dauer der Freigabe aufrechterhält. Er sichert ferner zu, dass auch die empfohlenen Anforderungen des vorgenannten Standards zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt und für die Dauer der Freigabe aufrechterhalten werden, sofern mit diesem Antrag keine gegenteilige Erklärung über begründete Abweichungen eingereicht wurde.
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Der Diensteanbieter sichert für die Dauer der Freigabe zu, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unaufgefordert zu informieren, wenn sich die erklärten Eigenschaften des Produktes ändern, sobald sie ihm bekannt werden, einschließlich (vorübergehender) Störungen der Informationssicherheit des Videokonferenzdienstes und Sicherheitslücken.
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Der Diensteanbieter sichert für die Dauer der Freigabe weiterhin zu, ihm hinsichtlich des Videokonferenzdienstes bekanntwerdende Sicherheitslücken unverzüglich zu beheben und den Stand der dafür erfolgten Maßnahmen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entsprechend § 3 Absatz 4 Satz 2 BSI-ITSiKV anzuzeigen.