FAQ zu UBI: Bußgelder

FAQ zu Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse: Bußgelder
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Bußgelder sind im BSIG vorgesehen und enthalten. Sie sind nicht vergleichbar mit denen der DSGVO, sondern vergleichbar mit denen aus der KRITIS-Regulierung.
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Die Verletzung der verschiedenen Pflichten für UBI (siehe „Welche gesetzlichen Pflichten kommen auf UBI zu?“) ist bußgeldbewehrt. Es drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro
- bei nicht oder nicht rechtzeitiger Registrierung (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 BSIG)
- bei nicht oder nicht rechtzeitiger Benennung einer Kontaktstelle (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 BSIG)
- wenn die Selbsterklärung nach § 8f Abs. 1 BSIG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird (§ 14 Abs. 2 Nr. 9 BSIG)
- wenn eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gegenüber dem BSI abgegeben wird (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BSIG).