Informationssicherheitsberatung Justiz
BSI-Angebote für Institutionen der Bundes- und Landesjustiz
Die Informationssicherheitsberatung für die Justiz berät und unterstützt Institutionen aus der Justiz in Bund und Ländern unter besonderer Berücksichtigung der Unabhängigkeit der Justiz. Die Beratungseinheit ist die zentrale Kontaktstelle und Ansprechpartner für Behördenleitung, CISO und IT-Leitung für die unterschiedlichen Akteure aus der Justiz.
Angebote Bund
Die Informationssicherheitsberatung Justiz unterstützt seit geraumer Zeit insbesondere die Gerichtshöfe des Bundes auf strategischer und operativer Ebene zu Themen der Informationssicherheit. Unsere Beratungsangebote richten sich des weiteren an Institutionen wie die Bundesrechtsanwaltskammer oder die Bundesnotarkammer.
Grundlage der Beratung ist stets ein enger vertraulicher Austausch auf Augenhöhe im Umfeld von E-Justice und Elektronischem Rechtsverkehr. Oberstes Ziel unserer Beratungs- und Unterstützungsangebote ist das Erreichen und Aufrechterhalten eines angemessenen Sicherheitsniveaus in der Justiz auf den verschiedenen Ebenen etwa der eingesetzten Fachverfahren oder der elektronischen Kommunikations- und Geschäftsprozesse.
Die Sicherheitsberatung für Justiz fokussiert vor allem auf die Schwerpunkte Informationssicherheitsmanagement, Sicherheitskonzeption und IT-Grundschutz (BSI-Standards, IT-Grundschutz-Kompendium, IT-Grundschutz-Profile). Neben nachhaltigen, für möglichst viele Beteiligten gewinnbringend einsetzbare Angebote unterstützen wir auch bei konkreten, individuellen Beratungsbedarfen.
Angebote für Länder
Die Sicherheitsberatung Justiz berät und unterstützt Institutionen der Rechtsprechung in der Landesverwaltung mit einem komplementären und kooperativen Ansatz zu allen Fragen der Informationssicherheit, im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse des BSI.
Die Beratungsangebote richten sich nach der Strategie des BSI für die Länder, und damit auf gemeinsamen Absichtserklärungen und Kooperationsvereinbarungen. Beratung und Unterstützung erfolgen in der Regel in Abstimmung mit dem zuständigen Justizministerium. Eine Behörde kann z.B. zu spezifischen Grundschutz-Themen, bei der Qualitätssicherung von Sicherheitskonzepten oder bei der Etablierung oder Umorganisation eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) an neue behördenspezifische Gegebenheiten unterstützt werden.
Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Ländern besteht in §3, Absatz 1 und 2 BSIG. Die Beratungen erfolgen auf Basis der BSI-Gebührenverordnung, sofern das Land dem Bund keine oder nur eine eingeschränkte Gebührenfreiheit einräumt.
Starke Vernetzung
Durch unsere aktive Teilnahme an Gremien der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz, wie der AG IT-Sicherheit, AG IT-Standards und AG Elektronischer Rechtsverkehr sowie des E-Justice-Rats sind wir fortwährend in engem Austausch mit den Justizverwaltungen in Bund und Ländern.
Darüber hinaus ist uns an einem übergreifenden gesamtgesellschaftlichen Ansatz gelegen, den wir etwa durch die Zusammenarbeit mit dem EDV-Gerichtstag e.V. und weiteren Interessenvertretungen im Bereich der Justiz sicherstellen. Dadurch ist ein breiter Austausch mit Akteuren der Justiz auch über die Verwaltung hiauas, mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gewährleistet.
Kontakt
Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikReferat I 13 - Umsetzungsberatung - Digitalisierte Verwaltungsleistungen, Justiz und Politik -
Postfach 200363
53133 Bonn
Erreichbarkeit für Zielgruppen aus der Justiz:
E-Mail: sicherheitsberatung-justiz@bsi.bund.de
Zur S/MIME-Verschlüsselung von E-Mails wird folgendes Zertifikat benötigt:
- Zertifikat Postfach sicherheitsberatung-justiz@bsi.bund.de
- Gültig bis 01.02.2027
Fingerprint: 7D76 FAA1 3AB1 D096 0495 47E4 88F6 E406 7AB8 BC8D