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Nachweise für KRITIS-Betreiber gemäß § 8a Absatz 3 BSIG

Erfolgreich Nachweise einreichen

Aus den Erfahrungen mit Nachweisen der vergangenen Jahre haben wir den Prozess und die Formulare für die Einreichung der Nachweise noch einmal gründlich durchleuchtet und optimiert.
Zudem haben wir im Folgenden für KRITIS-Betreiber einige zu beachtende Punkte zusammengestellt, damit die Einreichung möglichst reibungslos klappt.

Dokumentation Geltungsbereich

Ein passendes Abstraktionsniveau für die grafische Darstellung und textuelle Beschreibung des Geltungsbereiches bei KRITIS-Betreibern ist für KRITIS-Nachweisprüfungen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG unentbehrlich. In dieser Publikation haben wir Empfehlungen für die Dokumentation des Geltungsbereiches zusammengestellt.

Verbesserung der Nachweisqualität

Der KRITIS-Fachbereich des BSI plant drei Initiativen, um die Qualität der Nachweise auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen und die Nachweiserbringung für die KRITIS-Betreiber strukturierter und effizienter zu gestalten.