BSI und Bundeskartellamt verlängern Kooperation beim digitalen Verbraucherschutz
Ort Bonn
Datum 13.12.2023
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskartellamt verlängern ihre Zusammenarbeit im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes. Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bündeln die beiden Behörden bereits seit 2021 ihre Kompetenzen. Neben einem kontinuierlichen Austausch findet eine gegenseitige Unterstützung in den verbraucherschutzbezogenen Aufgabenfeldern statt – wie zum Beispiel im Rahmen der Sektoruntersuchung Messenger- und Videodienste des Bundeskartellamts, die das BSI mit einer technischen Analyse begleitet hatte. Die Zusammenarbeit wurde nun um weitere drei Jahre verlängert: Eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichneten Claudia Plattner, Präsidentin des BSI, und Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Das Bundeskartellamt nimmt seit 2017 Befugnisse im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes wahr. Es führt bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften Sektoruntersuchungen durch. Im Fokus stehen Sachverhalte, die den digitalen Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskartellamt bisher Untersuchungen von Vergleichsportalen im Internet, Smart-TVs, bei Nutzerbewertungen im Internet, zu Mobilen Apps und bei Messenger- und Videodiensten durchgeführt. Eine Untersuchung zum Scoring beim Online-Shopping läuft.
Das BSI ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes und gestaltet die sichere Digitalisierung in Deutschland. Nicht nur Staat und Wirtschaft, sondern auch Bürgerinnen und Bürger schützt es vor Gefahren aus dem Cyberraum – unter anderem mit Informationskampagnen, Sensibilisierungsmaßnahmen und zielgruppenspezifischen Beratungsangeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten Empfehlungen zur sicheren Nutzung digitaler Produkte und Services. Zudem unterstützt das BSI weitere Verbraucherschutz-Akteure dabei, die Sicherheitsinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Herstellern und Diensteanbietern durchzusetzen.
Die Zusammenarbeit zwischen beiden Behörden erfolgt unter Einhaltung rechtlicher Grenzen, der Wahrung von Amts- und Dienstgeheimnissen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie datenschutzrechtlicher Vorgaben.
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