BSI veröffentlicht Technische Richtlinien zur Sicherheit von Digitalen Gesundheitsanwendungen (archiviert)
Ort Bonn
Datum 23.06.2022
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Sicherheitsanforderungen an Anwendungen im Gesundheitswesen veröffentlicht. Im Rahmen unterschiedlicher explorativer Projekte konnte das BSI in den letzten Jahren Erkenntnisse über den aktuellen Stand der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen gewinnen. Um Herstellern und Betreibern mit präventiven Maßnahmen weitere Hilfestellungen geben zu können, wurden Sicherheitsanforderungen für unterschiedliche Teilbereiche von Anwendungen im Gesundheitswesen verfasst. Die Technische Richtlinie (TR) umfasst in mehreren Teilen Anforderungen an mobile Anwendungen (TR-03161-1), Web-Anwendungen (TR-03161-2) und Hintergrundsysteme (TR-03161-3).
Die Anforderungen basieren auf dem aktuellen Stand der Technik im Gesundheitswesen und den Erkenntnissen aus unterschiedlichen Projekten des BSI. Darüber hinaus repräsentieren sie aus Sicht des BSI das Ergebnis eines regelmäßigen Austauschs mit der Industrie sowie der Beteiligung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Unter Berücksichtigung der stark fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und des sich wandelnden Standes der Technik, pflegt das BSI weiterhin einen regelmäßigen Austausch mit Vertretern der Industrie und den zuständigen Behörden. Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse werden im Rahmen einer jährlichen Evaluierung der TR berücksichtigt und in Form von Anpassungen und Erweiterungen mit aufgenommen.
Für den Nachweis der Konformität gegenüber den beschriebenen Sicherheitsanforderungen bietet das BSI jeweils ein Zertifizierungsverfahren nach TR an.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 33 a SGB V und digitale Pflegeanwendungen (DiPA) nach § 40 a SGB XI können grundsätzlich als Anwendungen im Gesundheitswesen gewertet werden. Eine Anerkennung der Zertifizierung nach TR für DiGA in Bezug auf § 139 e Absatz 10 SGB V und DiPA in Bezug auf § 78 a SGB XI Absatz 7 als Nachweis der einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen obliegt dem BfArM.
Pressekontakt:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de