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IT-Sicherheitskennzeichen jetzt auch für smarte Verbraucherprodukte (archiviert)

Produktkennzeichnung des BSI um fünf neue Produktkategorien erweitert

Ort Bonn
Datum 06.05.2022

Ab Mai 2022 können Hersteller von smarten Kameras, smarten Lautsprechern, smarten Reinigungs- und Gartenrobotern, smarten Spielzeugen sowie smarten Fernsehprodukten das IT-Sicherheitskennzeichen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.

In den kommenden Monaten plant das BSI, weitere Produktkategorien des IT-Sicherheitskennzeichens zu veröffentlichen. Zunächst aus dem Bereich Smart Home Automation. Das BSI arbeitet kontinuierlich daran, den Anwendungsbereich des IT-Sicherheitskennzeichens auszuweiten.

Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen macht das BSI das Versprechen von Herstellern und Diensteanbietern in die IT-Sicherheit ihrer Produkte gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent. Die neue Produktkennzeichnung des BSI schafft damit Orientierung auf dem Verbrauchermarkt und trägt zu einer informierten Kaufentscheidung beim Einkauf von IT-Produkten bei.

Über einen QR-Code kann online eine individuelle Produktinformationsseite des BSI aufgerufen werden, die über das Herstellerversprechen, die zugrundeliegenden Standards und aktuelle Sicherheitserkenntnisse des BSI zum Produkt informiert.

Seit Dezember 2021 kann das IT-Sicherheitskennzeichen in den ersten beiden Produktkategorien „Breitbandrouter“ und „E-Mail-Dienste“ beantragt werden. Schon im Februar 2022 wurden im Rahmen des 18. Deutschen IT-Sicherheitskongresses die ersten vier Kennzeichen an einen E-Mail-Anbieter übergeben. Mit der Einführung fünf weiterer Produktkategorien wird der nächste Meilenstein erreicht.

Arne Schönbohm, Präsident des BSI: „Das IT-Sicherheitskennzeichen schafft nun auch Transparenz in den Bereichen Smart Home Multimedia und intelligentes Spielzeug, gibt dabei Orientierung für informierte Kaufentscheidungen und fördert den Schutz vor Cyber-Kriminalität. Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen für smartes Spielzeug profitiert hiervon auch die besonders vulnerable Nutzergruppe der Kinder und Jugendlichen. Wir geben damit ein deutliches Signal an den Verbrauchermarkt, dass Informationssicherheit ein wichtiges Argument für die Kauf- und Nutzungsentscheidung bei IT-Produkten ist. Mit der ETSI EN 303 645 haben wir einen europäischen Sicherheitsstandard als Grundlage ausgewählt, den wir gemeinsam mit Branchenvertretern und Partnern der europäischen Standardisierungsarbeit entwickelt haben. Wir liefern damit einen wertvollen Beitrag für die europäische Debatte um die Cyber-Sicherheit bei Verbrauchergeräten und sind überzeugt, dass das IT-Sicherheitskennzeichen einen wesentlichen Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz in diesen Bereichen darstellt.“

Erfolgreiche Standardisierungsarbeit als Grundlage der Produktkennzeichnung

Die neuen Produktkategorien des IT-Sicherheitskennzeichens stützen sich auf den etablierten europäischen Sicherheitsstandard ETSI EN 303 645. Der Standard wurde im Rahmen der europäischen Standardisierungsarbeit durch Expertinnen und Experten des BSI mitentwickelt. In einem Pilotprojekt wurde dieser mit einem Produktanbieter und einer Prüfstelle für IT-Sicherheit auf praktische Anwendbarkeit geprüft. Er adressiert IoT-Geräte, die ein Risiko für die Informationssicherheit und Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern darstellen können. Smarte IT-Produkte sind ein beliebtes Ziel von Cyber-Angreifern und können missbraucht werden, um an persönliche Daten der Besitzer zu gelangen oder großflächige Cyber-Angriffe auf Infrastrukturen Dritter durchzuführen. Um diesen Bedrohungen zu begegnen, beinhaltet der Standard verpflichtend umzusetzende Sicherheitsanforderungen. Hierzu gehören sichere Authentisierungsmechanismen, ein angemessenes Updatemanagement und die Absicherung der Kommunikation.

Pressekontakt:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

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