IT-Sicherheit in Corona-Testzentren erhöhen (archiviert)
Ort Bonn
Datum 01.05.2021
Mit der Bestätigung der Informationssicherheit der E-Rezept-App hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Freigabe für das E-Rezept erteilt. Damit kann die zuständige gematik die E-Rezept-App in den App-Stores zur Verfügung stellen. Geplant ist zunächst eine regionale Testphase, bevor das E-Rezept im 4. Quartal 2021 bundesweit eingeführt werden soll. Das BSI ist mit der Bestätigung des externen Sicherheitsgutachtens für das Frontend des Versicherten E-Rezepts gemäß § 360 Abs. 10 SGB V seiner Kontroll- und Aufsichtsfunktion nachgekommen.
Dazu BSI-Präsident Arne Schönbohm:
„Das E-Rezept ist ein echter Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es wird vielen Patientinnen und Patienten das Leben erleichtern und ihnen viele beschwerliche Wege ersparen. Informationssicherheit ist ein wesentlicher Vertrauensfaktor für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere, wenn sensible medizinische Daten verarbeitet werden. Das BSI hat die gematik von Anfang an bei der Gestaltung sicherer elektronischer Prozesse für das E-Rezept unterstützt. So tragen wir zu einer sicheren Digitalisierung bei.“
Die App ermöglicht den Versicherten eine medienbruchfreie Versorgung mit notwendigen Medikamenten. Das E-Rezept kann elektronisch zur Verfügung gestellt und eingelöst werden. Neben weiteren Funktionen ist auch die Verwaltung der Rezepte über die App und die Verschiebung der Rezepte in die elektronische Patientenakte möglich.
Voraussetzungen für den sicheren Einsatz des E-Rezepts sind eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte, ein NFC-fähiges Smartphone (ab IOS 14, Android 6) und die Freischaltung der Krankenkasse für das Verfahren. Auch die verordnende Praxis muss entsprechende technische Voraussetzungen erfüllen.
Neben einer elektronischen Transaktion kann ein Rezept künftig auch mit einem durch die Ärztinnen und Ärzte ausgedruckten QR-Code in einer Apotheke eingelöst werden. Das derzeitige Rezeptformular wird künftig nur noch im Stör- oder Notfall gültig sein.
Pressekontakt:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
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