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Neues IT-Sicherheitsgesetz ebnet Weg für eine moderne Cyber-Sicherheit in Deutschland (archiviert)

Ort Bonn
Datum 28.05.2021

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt heute das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken.

Für das BSI ist dieser Tag ein echter Meilenstein. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ebnet den Weg für ein verbessertes Cyber-Sicherheitsniveau in Deutschland. Als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestalten wir sichere Digitalisierung in Deutschland mit. Wir helfen mit unserer Expertise, dass Innovationen sicher umgesetzt werden“, so Arne Schönbohm, Präsident des BSI.

Durch das IT-Sicherheitsgesetz erhält das BSI umfassendere Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und bei der Abwehr von Cyber-Angriffen. Damit wird die gesetzliche Aufgabe des BSI zur Information, Warnung und Beratung von Betroffenen gestärkt und das Ziel unterstützt, Sicherheitslücken in IT-Systemen jederzeit schnellstmöglich zu schließen.

Auch für Unternehmen wird Cyber-Sicherheit von noch größerer Bedeutung: Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse müssen IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen. Sie werden gleichermaßen in den vertrauensvollen Austausch von Informationen mit dem BSI einbezogen. So wird das Cyber-Sicherheitsniveau der Wirtschaft in Deutschland weiter angehoben.
Zudem werden die Vorgaben zur Cyber-Sicherheit in den Mobilfunknetzen erweitert: Das Gesetz enthält eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten, wenn der Einsatz die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt. Die Netzbetreiber müssen vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden. So sorgt das Gesetz u. a. für die Informationssicherheit in den 5G-Mobilfunknetzen.

Auch der digitale Verbraucherschutz wird durch das IT-Sicherheitsgesetz gestärkt und in den Aufgabenkatalog des BSI aufgenommen. So wird das BSI die unabhängige und neutrale Beratungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen der IT-Sicherheit auf Bundesebene.

Wir werden unser bestehendes Angebot noch deutlich erweitern, bei Gefahren warnen, informieren und Orientierung im digitalen Alltag und bei Produkten geben. Ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher soll in Zukunft klar erkennbar machen, welche Produkte bereits bestimmte IT-Sicherheitsstandards einhalten. Mit diesem Orientierungsangebot möchten wir zügig auf den Verbrauchermarkt gehen“, so BSI-Präsident Schönbohm.

Pressekontakt:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

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