Meilenstein der Energiewende: Drittes Smart-Meter-Gateway zertifiziert
Marktanalyse wird aktualisiert / Feststellung der technischen Möglichkeit Anfang 2020
Ort Bonn
Datum 19.12.2019
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) überreichten heute der Staatssekretär für Energiepolitik Andreas Feicht und BSI-Präsident Arne Schönbohm das dritte Zertifikat auf Basis des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway an Peter Heuell, Geschäftsführer der EMH metering GmbH & Co. KG. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wurde der Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durch das Smart-Meter-Gateway erbracht. Auch die Herstellungs- und Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie die Auslieferungswege der Geräte wurden durch das BSI zertifiziert.
BSI-Präsident Arne Schönbohm betonte: "Mit der dritten Zertifizierung haben wir einen wichtigen Schritt hin zu einer erfolgreichen Digitalisierung der Energieversorgung in Deutschland gemacht. Gleichzeitig haben wir belegt, dass innovative Technik und Informationssicherheit dabei Hand in Hand gehen und die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt ist. Nur mit dem notwendigen Vertrauen der Anwender in neue Technologien wird die digitale Transformation gelingen und deren Potential voll ausgeschöpft.
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Marktanalyse wird aktualisiert
Da zuvor noch Auswirkungen von geplanten Rechtsrahmenänderungen in verschiedenen Bereichen analysiert werden müssen, erfolgt die Veröffentlichung der Marktanalyse und die Feststellung der technischen Möglichkeit in Abstimmung mit dem BMWi Anfang 2020. In der Marktanalyse nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird der Stand der Umsetzung der BSI-Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-Meter-Gateway, Gateway-Administrator und Backendsysteme im Markt erfasst.
Die Marktanalyse bildet die Grundlage für die Feststellung der technischen Möglichkeit nach § 30 MsbG durch das BSI, mit der offiziell - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - die Rollout-Verpflichtung der grundzuständigen Messstellenbetreiber beginnt. Die Voraussetzungen zum verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen sind dann für bestimmte Einbaugruppen gegeben, da drei Smart-Meter-Gateways voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI dann formal festgestellt wird. Damit werden grundzuständige Messstellenbetreiber, in Abhängigkeit des vom Messstellenbetriebsgesetzes vorgegebenen Zeitplans, zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet. Messsysteme, die nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dürfen dann nicht mehr verbaut werden.
Weitere Informationen zum Thema Smart-Metering stehen auf der BSI-Webseite unter https://www.bsi.bund.de/SmartMeter zur Verfügung.
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