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Technische Richtlinie Servicekonten veröffentlicht

Datum 26.04.2023

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach erfolgreicher Pilotierungsphase des Föderierten Identitätsmanagements Interoperable Nutzerkonten in Deutschland (FINK) die zugehörige Technische Richtlinie TR-03160 Servicekonten zur Anwendung durch Bund und Länder veröffentlicht. Die Interoperabilität der Nutzerkonten ermöglicht die deutschlandweite Authentifizierung von natürlichen Personen durch den Austausch von Authentifizierungsinformationen zwischen Nutzerkonten des Bundes, der Länder sowie deren Postfächern. Hierdurch können Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder mit jedem Nutzerkonto in Anspruch genommen und Bescheide zugestellt werden. Der Austausch der Daten erfolgt unter Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer.

Zu den Verwaltungsleistungen, die nach dem Online-Zugangsgesetz online bereitgestellt werden, zählen zum Beispiel BAföG Digital und Elterngeld Digital. Mit einem Nutzerkonto des Bundes oder eines der Länder können sich Nutzerinnen und Nutzer sicher dort anmelden.

In ihren ersten beiden Teilen behandelt die Technische Richtlinie die Identifizierung und Authentisierung sowie das Interoperable Identitätsmanagement von Bürgerkonten. Über das Interoperable Identitätsmanagement können Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Nutzerkonto des Bundes oder eines der Länder auch Online-Verwaltungsleistungen nutzen, die von einem anderen Land angeboten werden, ohne dort ein weiteres Nutzerkonto registrieren zu müssen. Weitere Teile der Technischen Richtlinie werden derzeit erarbeitet und befassen sich u.a. mit dem Interoperablen Identitätsmanagement für Postfächer.

Nutzerinnen und Nutzer werden sicher gegenüber Online-Diensten und Fachverfahren auf dem erforderlichen Vertrauensniveau identifiziert und die Authentizität ihrer Daten wird gewährleistet, wenn die Nutzerkonten von Bund und Ländern die Technische Richtlinie TR-03160 einhalten.