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Ersetzendes Scannen: Handlungshilfe für TR-RESISCAN veröffentlicht

Datum 31.07.2020

Seit 2013 schafft die TR 03138 (TR-RESISCAN) mehr Rechtssicherheit für papierlose Archive. Um die Implementierung der Technischen Richtlinie zu erleichtern, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Ende Juli eine zusammenfassende Handlungshilfe veröffentlicht.

Das Dokument beschreibt den Aufbau und die Kernanforderungen der TR-RESISCAN. Ergänzende Vorgehensmodelle, Regelungsbedarfe und Praxisbeispiele verdeutlichen, wie Prozesse für das ersetzende Scannen sicher gestaltet und umgesetzt werden können. Zur Zielgruppe gehören Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Gesundheitswesen gleichermaßen.

Durch Umsetzung der TR-RESISCAN hat beispielsweise das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) den bürokratischen Mehraufwand, den eine Archivierung in Papierform mit sich bringt, erheblich reduziert: Seit 2018 kann die Bundesbehörde auf monatlich 50 laufende Meter zusätzlichen Aktenbestand verzichten.