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BSI veröffentlicht TR zur sicheren Übermittlung von biometrischen Lichtbildern durch Fotografinnen und Fotografen

Datum 29.02.2024

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 29. Februar 2024 die Version 1.0 der Technischen Richtlinie BSI TR-03170 „Sichere digitale Übermittlung biometrischer Lichtbilder von Dienstleistern (z.B. Fotografinnen und Fotografen) an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden“ in drei Teilen veröffentlicht.

Bei der Übermittlung von Lichtbildern durch einen Cloud-Dienst hilft die TR-03170, technologischen Entwicklungen durch gezielte Sicherheitsmaßnahmen zu begegnen, um die unrechtmäßige Verwendung von Ausweisdokumenten zu verhindern. Insbesondere mögliche Manipulationen des Lichtbilds, wie etwa Morphing, sollen ausgeschlossen werden.

Die Technische Richtlinie BSI TR-03170 gliedert sich in ein Rahmendokument, Teil 1 „Anforderungen an den Cloud-Dienst" und Teil 2 „Anforderungen an die Software" und richtet sich an Anbieter von Fotodienstleistungen für biometrische Lichtbilder, die über eine Cloud die Lichtbilder an die Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden digital übermitteln.

Durch Zertifizierungen nach der Technischen Richtlinie TR-03170 wird die im „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" geforderte datenschutzkonforme und manipulationssichere Übertragung biometrischer Lichtbilder nachgewiesen. Die digitale Übermittlung der Lichtbilder ist verpflichtend ab 1. Mai 2025.