Smart Meter: Stellungnahme des BSI zum Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster
Datum 08.03.2021
Zu dem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom 4. März 2021 bezüglich der Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme (Stromzähler) nimmt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wie folgt Stellung:
Nachdem das Verwaltungsgericht Köln (VG) in der Vorinstanz noch zugunsten des BSI entschieden hatte, kommt die Entscheidung des OVG für das BSI überraschend. Die Entscheidung des OVG Münster erging im vorläufigen Rechtsschutz, die Hauptsacheentscheidung durch das VG Köln steht noch aus. Das BSI wird daher die Entscheidungsgründe des OVG eingehend prüfen und hofft, die Bedenken des OVG im Hauptsacheverfahren umfassend entkräften zu können.