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BSI aktualisiert Mindeststandard für Schnittstellenkontrollen

Datum 05.02.2020

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Mindeststandard für Schnittstellenkontrollen aktualisiert. Ergänzt wurde ein Abgleich zwischen den Sicherheitsanforderungen des Mindeststandards und entsprechenden IT-Grundschutz Anforderungen. Der Abgleich stellt Beziehungen zwischen diesen Sicherheitsanforderungen dar und verbessert damit den Überblick über Anforderungen aus diesen beiden unterschiedlichen Quellen.

Darüber hinaus wurden einige Anforderungen näher erläutert und mit konkreten Beispielen hinterlegt. Die Sicherheitsanforderungen wurden dabei nicht verändert.

Der neue Mindeststandard sowie die Abgleichtabelle mit dem IT-Grundschutz stehen unter folgendem Link zur Verfügung.