BSI aktualisiert den Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyberangriffen
Datum 14.11.2024

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 11. November 2024 den Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyberangriffen aktualisiert. Nach der letzten umfassenden Überarbeitung im Juni 2023 wurden im Rahmen der Qualitätssicherung weitere Inhalte konkretisiert.
Dieser Mindeststandard legt gemäß § 8 Abs. 1 BSIG das Mindestniveau für die Informationssicherheit des Bundes im Bereich der Protokollierung von Ereignissen und in der Detektion von daraus folgenden sicherheitsrelevanten Ereignissen (SRE) fest. Wenn Cyberangriffe frühzeitig erkannt werden, können diese entweder ganz verhindert oder ihre Folgen abgeschwächt und eingedämmt werden. Mit der Umsetzung des Mindeststandards wird ein zielgerichtetes und einheitliches Vorgehen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes etabliert.
Mit der neuen Version 2.1 wurde die Angabe zur Speicherfrist von Protokoll- und Protokollierungsdaten konkretisiert. Ebenso wurde die zwingend erforderliche Löschung dieser Daten differenzierter betrachtet. Zusätzlich wurden Verweise und die Referenztabelle aktualisiert. Die Dokumente sowie eine detaillierte Änderungsübersicht sind auf der Webseite des BSI eingestellt.