Konzeptideen zur sicheren Übermittlung von Lichtbildern gesucht
Datum 09.03.2021
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeitet als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes an der Erstellung einer Technischen Richtlinie zum Thema "Neues Übertragungsverfahren zur sicheren elektronischen Übermittlung von Lichtbildern an die Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörden".
Bis zum 16. April 2021 (Frist abgelaufen) können Interessierte sich mit einem eigenen Konzept beteiligen und ihre Ideen einbringen. Bitte senden Sie Ihre Konzeptideen per E-Mail an: AusschreibungLichtbild@bsi.bund.de
Neben der Übermittlung von digitalen Lichtbildern durch Dienstleister mittels De-Mail (zur BSI-TR-03146) soll künftig auch ein weiteres Verfahren für Dienstleister zugelassen werden, welches es der Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde ermöglicht, ein elektronisches Lichtbild zum Zeitpunkt des Antrages von einem sicheren Speicher abzurufen.
Hintergrund des neu zu entwickelnden Übertragungsverfahrens ist das sogenannte "Morphing": Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen. Möglich ist das bereits durch frei verfügbare Computerprogramme. Ist das Lichtbild auf einem Pass auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur deren Inhaberin oder deren Inhaber das Dokument nutzen. Unter Umständen ermöglicht es auch einer weiteren Person, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes.
Am 11. Dezember 2020 wurde daher das vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, technologischen Entwicklungen, insbesondere dem Morphing, durch gezielte Sicherheitsmaßnahmen zu begegnen.