Informationswebseite zum zukünftigen IT-Sicherheitskennzeichen veröffentlicht
Datum 16.07.2021
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Auftrag erhalten, ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Ende des Jahres 2021 die Möglichkeit erhalten, sich leicht über vom Hersteller zugesicherte Sicherheitsfunktionen von vernetzten, internetfähigen Produkten und Diensten zu informieren.
Das IT-Sicherheitskennzeichen wird in Zukunft zum Beispiel auf den Verpackungen von Produkten aufgebracht. Das Etikett des IT-Sicherheitskennzeichens enthält einen Link und einen QR-Code, den Verbraucherinnen und Verbraucher scannen können. Darüber gelangen sie auf eine Webseite des BSI mit aktuellen Sicherheitsinformationen zum Produkt.
Herstellern bietet das IT-Sicherheitskennzeichen die Möglichkeit, über dieses zu kennzeichnen, dass ihre Produkte einschlägige IT-Sicherheitsstandards erfüllen. Dies kann ein Anreiz sein, bereits während der Entwicklungsphase neuer Produkte und Dienste wichtige Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen. Hersteller können damit das steigende Informationsbedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher erfüllen und ihr Produkt am Markt hervorheben, da IT-Sicherheit bei der Kaufentscheidung eine Rolle spielt.