Europäisches Grenzkontrollsystem EES greift auf BSI-Richtlinien zurück
Datum 05.07.2021
Ab 2022 soll das europäische Grenzkontrollsystem EES (Entry-Exit-System) die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen erleichtern. Die Mindestanforderungen und Best Practices für EES-Equipment spezifiziert nun eine Richtlinie mit dem Titel „Technical Guide for Border Checks on Entry Exit System related Equipment“. Sie wurde am 8. Juni von der europäischen Grenzschutzagentur Frontex veröffentlicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeitete maßgeblich an der Erstellung mit und steuerte für die Bereiche Dokumentenprüfung, Biometrie und Grenzkontrollprozesse seine Technischen Richtlinien TR-03135, TR-03121 und TR-03156 als de facto Standards bei.
Diese Richtlinien stellen – teilweise bereits seit 2007 – den nationalen Standard für hoheitliche Anwendungen in Deutschland dar. Sie dienen zum Beispiel der Bundespolizei als Basis für die Beschaffung biometrischer Erfassungs- bzw. Kontrollsysteme.
Mit der Erfassung von Lichtbild und Fingerabdrücken soll EES das zeitraubende, manuelle Stempeln der Reisepässe Drittstaatsangehöriger ablösen. Zudem bietet das System verlässliche Daten zu Grenzüberquerungen und zeitlich überschrittenen Aufenthaltsgenehmigungen.