Digitales Zentralbankgeld: Community Draft zur TR-03179-2 „Wallets“ veröffentlicht
Datum 19.09.2024
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 19. September 2024 den Entwurf des zweiten Teils der Technischen Richtlinie TR-03179-2: "Central Bank Digital Currency - Part 2: Requirements on frontend systems (Community Draft) für Digitales Zentralbankgeld (CBDC) als Community Draft veröffentlicht.
Digitales Zentralbankgeld ist elektronisches Geld, das ähnlich wie Bargeld von einer Zentralbank herausgegeben wird und von Endnutzerinnen und Endnutzern in digitalen Bezahlvorgängen eingesetzt werden kann. In der Eurozone beispielsweise wird intensiv über den „Digitalen Euro“ als digitales Zentralbankgeld diskutiert.
Teil 2 der Technischen Richtlinie bezieht sich auf die Frontend-Systeme des CBDC-Ökosystems, die sogenannten Wallets. Diese beinhalten die Speicherung der Banknoten sowie die Ausführung verschiedener Transaktionen. Im Fokus des Community Drafts stehen die Anforderungen an die sichere Gestaltung des Frontends im Einklang mit dem Grundsatz „Security by Design“. Zielgruppe sind die Emittenten der Wallets.
Das Fachpublikum kann bis zum 31.10.2024 Kommentierungen und Rückmeldungen per E-Mail an E-Mailadresse eingebettet senden.
Backend-Systeme in aktueller Version
Der erste Teil der Technischen Richtlinie wurde Mitte 2023 in die Kommentierung gegeben und liegt seit Januar 2024 in der Version 1.0 vor TR-03179-1: "Central Bank Digital Currency - Part 1: Requirements on backend systems" (v1.0). Er behandelt die Anforderungen an die Hintergrundsysteme der CBDC-Infrastruktur, die von der zuständigen Zentralbank betrieben werden.