Navigation und Service

Technische Realisierung

Kapitel 3 "Technische Realisierung" der Broschüre Grundlagen der elektronischen Signatur

Während die Europäische Richtlinie 1999/93/EG sowie das Signaturgesetz [SigG] und die Signaturverordnung [SigV] vollständig technologieneutral gestaltet waren, schreibt die Europäische Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) durch den Durchführungsrechtsakt (EU) 2015/1506 vor, welche Formate für fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen und Siegeln von öffentlichen Stellen akzeptiert werden müssen.

Gegenstand dieses Kapitels ist die Erläuterung der kryptographischen Grundlagen der digitalen Signatur in Abschnitt 3.1 und darauf basierender Public-Key-Infrastrukturen in Abschnitt 3.2.

Weitere Kapitel:

  • 3.1 Kryptographische Grundlagen

    • 3.1.1 Das Prinzip der digitalen Signatur
    • 3.1.2 Einwegfunktionen und zahlentheoretische Probleme
    • 3.1.3 Signaturalgorithmen
    • 3.1.4 Hashfunktionen
  • 3.2 Public-Key-Infrastrukturen

    • 3.2.1 Anwenderkomponenten
    • 3.2.2 Registrierungsinstanz
    • 3.2.3 Attributquelle
    • 3.2.4 Schlüsselgenerator
    • 3.2.5 Zertifizierungsinstanz
    • 3.2.6 Verzeichnisdienst
    • 3.2.7 Zeitstempeldienst

Die vorgenannten "weiteren Kapitel" finden Sie als Kapitel 3 in der Broschüre "Grundlagen der elektronischen Signatur".

Eignung von Kryptoalgorithmen

Um die Sicherheit und Zuverlässigkeit qualifizierter elektronischer Signaturen sicherzustellen, erarbeitet das BSI zudem seit 2004 jährlich eine Übersicht über die Eignung von Algorithmen nach dem Signaturgesetz, den sogenannten "Algorithmenkatalog".