Verschlusssachenanweisung
Die Arbeit mit Verschlusssachen (VS) in Bundesbehörden und bundesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Einrichtungen richtet sich nach den Regelungen der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA)". Eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz ist am 1. April 2023 in Kraft getreten.
Weitere Vorschriften zum staatlichen Geheimschutz
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG)
- Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen - SÜFV
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA)
- FAQs zur VSA
- Kurz-URL:
- http://www.bsi.bund.de/dok/6621924